
sind im weiteren Sinne alle Gesellschaften, welche sich die Betreibung und Förderung kolonialer Unternehmungen zum Zwecke setzen, im engeren Sinne Gesellschaften, welche die in den §§ 11 bis 13 SchGG. vorgesehene Rechtsform angenommen haben. In den ersten Jahrhunderten nach den großen Entdeckungen b...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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