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Kollektivversicherung Logo #420911. Mehrere Gegenstände (Sachen, Vermögen oder Personen) werden durch einen Vertrag versichert. 2.Mehrere Versicherte oder mehrere Versicherer sind an einem Versicherungsvertrag beteiligt.
Gefunden auf https://www.vbv.ch/de/VBV/Dienstleistungen/Lexikon//de/de/

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Kollektivversicherung Logo #42871Versicherungsschutz durch einen Vertrag für mehrere, einen geschlossenen Kreis bildende Personen, z. B. für die Belegschaft eines Unternehmens; wegen geringerer Anwerbungskosten mit Prämienverbilligung...
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