
Das von der Rechtsordnung gewährleistete demokratische Recht der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, freiwillig Vereinigungen mit dem Ziel der Förderung und Wahrung der beruflichen Interessen ihrer Mitglieder zu bilden. Die Koalitionsfreiheit wird von der österreichischen Verfassung als Teil der allgemeinen Vereinigungsfreiheit geschützt (KoalitionsG...
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== Beschreibung, Quelle und Lizenz == Selbst fotografiert am 30.08.2005. Dieses Bild ist Public Domain - Gunnar Eberlein == Lizenz == ...
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(bürgerliches Recht) das Recht der Staatsbürger, sich zu Berufsverbänden, insbesondere auch Gewerkschaften, zusammenzuschließen. Koalitionsfreiheit.
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https://www.wissen.de//lexikon/koalitionsrecht-buergerliches-recht
(Tarifrecht) das Recht der Berufsverbände, als Vertreter ihrer Angehörigen z. B. bei Tarifverhandlungen die Interessen der einen Tarifpartei gegenüber der anderen wahrzunehmen.
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