
Der Begriff Koadjutor (lat. „Beistand“) wird in folgenden Zusammenhängen verwendet: == Koadjutor als Bischof == === Rechtslage nach dem CIC von 1917 === Nach früherer Rechtslage gemäß Codex Iuris Canonici (CIC) gab es zwei Arten von Koadjutoren, den heute noch existierenden und einfach als Koadjutor bezeichneten „Koadjutor mit Nachfolger...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Koadjutor

(M.) vom Papst ernannter, mit bischöflicher Weihgewalt ausgestatteter Vertreter eines BischofsErler, A., Kirchenrecht, 5. A. 1983
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Koadjutor bezeichnet ein kirchliches Amt: Es handelt sich um einen Bischof, der als Stellvertreter bzw. Assistent eines amtierenden Bischofs Bischofs (Erzbischof) vom Papst eingesetzt wird. Er unterstützt oder vertritt den Bischof in dessen Leitungsaufgaben. Der Koadjutor hat das Nachfolgerecht auf den Sitz des amtierenden Bisch...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42056

Koadjutor der, katholisches Kirchenrecht: vom Papst mit besonderen Vollmachten ausgestatteter, dem Diözesanbischof zugeordneter Titularbischof mit dem Recht der Nachfolge.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Koadjutor (lat., "Gehilfe"), in der katholischen Kirche der einem Pfarrer zeitweilig beigeordnete Geistliche oder der einem Bischof für die Verwaltung gewisser Funktionen beigeordnete Prälat, gewöhnlich auf die Lebenszeit desselben und zwar mit dem Anspruch auf Nachfolge im Bistum ernannt.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Stellvertreter oder Gehilfe eines Geistlichen im Amt, besonders eines Bischofs.
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