Kleinbetragsverordnung Bedeutung

Suchen

Kleinbetragsverordnung

Kleinbetragsverordnung Logo #42083Bei Kleinbeträgen kann zur Vereinfachung der Verwaltung durch Rechtsverordnung (Kleinbetragsverordnung) bestimmt werden, dass Steuern und steuerliche Nebenleistungen nicht festgesetzt werden, wenn der Betrag, der festzusetzen ist, einen bestimmenden Betrag voraussichtlich nicht übersteigt. Die ...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42083
Keine exakte Übereinkunft gefunden.