
Das Klageerzwingungsverfahren bietet im deutschen Strafprozessrecht demjenigen Anzeigeerstatter, der zugleich Verletzter der angezeigten Straftat ist, die Möglichkeit, eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Ermittlungsverfahren einzustellen oder keine Ermittlungen aufzunehmen, gerichtlich überprüfen zu lassen. Gesetzlich geregelt ist das...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Klageerzwingungsverfahren

Strafprozessuales Verfahren zum Erzwingen der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft. Es steht dem Anzeigenerstatter einer Straftat zu, wenn er: durch die behauptete Tat in einem Rechtsgut verletzt ist und die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ...
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Grundsätzlich entscheidet die Staatsanwaltschaft aufgrund ihres Anklagemonopols, ob Anklage erhoben wird. Lehnt die Behörde die Strafverfolgung ab, so hat der Verletzte gemäß § 172 StPO das Recht beim zuständigen Oberlandesgericht Antrag auf Klageerzwingung zu stellen. Die Richter prüfen, ob der Klageantrag begründet ist und eröffnen dann ...
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Klage
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Siehe unter Einstellung gemäß § 170 StPO.
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der Antrag auf gerichtliche Entscheidung zur Erzwingung der öffentlichen Klage ; nur zulässig, wenn die Tat nicht nur eine Übertretung oder ein Privatklagedelikt ist. Antragsberechtigt ist nur der durch eine Straftat Verletzte. Das Klageerzwingungsverfahren dient der Durchsetzung des Legalitätsprinzips ; geregelt in §§ 172 – 17...
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