
Kirchenmeister: Verwalter der Immobilien und Mobilien der lokalen Kirche als Vorsteher der Kirchengemeinde. [bearbeiten] Einsetzung Es bestanden lokal unterschiedliche Regelungen: Wahl durch die Kirchengemeinde (selten) Einsetzung durch den Rat (Stadt) Einsetzung durch den Kir...
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