
Der Begriff der Kindschaftssachen hat im deutschen Familienrecht mit Inkrafttreten des FamFG am 1. September 2009 einen Bedeutungswandel erfahren. Zuvor verstand man darunter nach § 640 Abs. 2 der Zivilprozessordnung alter Fassung diejenigen Verfahren, die jetzt Abstammungssachen heißen {§|169|FamFG|dejure} FamFG, also insbesondere Vaterschafts...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kindschaftssache
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