[Achtung: Schreibweise von 1811] Kindisch, -er, te, adj. et adv. in der Kindheit, d. i. dem Alter eines Kindes, in der dritten Bedeutung dieses Wortes, und dessen Vertragen gegründet. 1) Überhaupt, auch im guten, wenigstens gleichgültigen Verstande. Jünglinge heißen bey dem Kero Chindiske, und Ottfried gebraucht kindisg...
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(Text von 1910) Kindisch
1). Kindlich
2). Die Kindheit trägt den Charakter der Unschuld, der Anspruchslosigkeit, des Vertrauens, aber auch den der Unreife, der unvollkommenen Einsicht und Erfahrung. Im ersteren Sinne sagt man
kindlich, im zweiten
kindisch. Demnach drückt
kindlich ein ...
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