
Kindes
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Kindesunterschiebung ist die Bezeichnung für einen Fall der Personenstandsfälschung gemäß § 169 StGB. Hierbei erweckt der Täter mittels Täuschung den Eindruck, dass ein Kind das leibliche Kind einer Frau sei, die dieses nicht geboren hat. Z.B. durch Vertauschen von Säuglingen in der Klinik.
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https://www.lexexakt.de/glossar/kindesunterschiebung.php

Kindesunterschiebung (Suppositio s. Subjectio partus), die strafbare Handlung desjenigen, welcher wissentlich und fälschlich ein Kind als dasjenige fremder Eltern bezeichnet. Das deutsche Strafgesetzbuch (§ 169) bestraft die K., ebenso wie das vorsätzliche Vertauschen von Kindern (Kinderverwechselung), mit Gefängnis bis zu drei Jahren und, wenn...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Unterfall der strafbaren Personenstandsveränderung, begangen durch Vortäuschung eines in Wirklichkeit nicht entstandenen Mutter-Kind-Verhältnisses; wie die Kindesverwechslung und sonstige Verletzungen des Personenstands strafbar nach § 169 StGB.
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https://www.wissen.de//lexikon/kindesunterschiebung
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