Kind(er) des BAföG Empfängers Bedeutung

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Kind(er) des BAföG-Empfängers

Kind(er) des BAföG-Empfängers Logo #42279Kinder des Auszubildenden im Sinne des Gesetzes sind immer die leiblichen und die adoptierten Kinder. Beim Teilerlass bei Alleinerziehenden mit geringem Einkommen sowie bei der Gewährung von Freibeträgen auf das Einkommen der Eltern und des Ehegatten
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