[Achtung: Schreibweise von 1811] Kielhohlen, verb. reg. act. welches nur in der Schifffahrt üblich ist. 1) Ein Schiff kielhohlen, es auf die Seite legen, um den Kiel und den untern Theil zu kalfatern und auszubessern; gleichsam, es über den Kiel hohlen. 2) Einen Verbrecher kielhohlen, eine Schiffsstrafe, nach welcher derse...
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