
Die Kennkarte wurde im Deutschen Reich durch die Verordnung über Kennkarten vom 22. Juli 1938 (RGBl. I S. 913) als „allgemeiner polizeilicher Inlandausweis“ eingeführt. Kennkarten erhielten auf Antrag alle deutschen Staatsangehörigen, die das 15. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Inland hatten. Zuständig...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kennkarte
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