[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Kauflehen, plur. ut nom. sing. die Lehen oder Lehenwaare, welche man in einem erkauften lehnbaren Bauergute dem Lehensherren bezahlet, die Kauflehnwaare; zum Unterschiede von der Sterbelohn, Erblehen u.s.f. An andern Orten der Kaufhandlohn, die Anfahrt, der Leihkauf, der Ehrschatz u.s.f. ...
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