Kassenschein , s. v. w. Papiergeld, insbesondere solches, welches bei Zahlungen an Staatskassen zu seinem Nenngehalt angenommen oder auch von bestimmten öffentlichen Kassen gegen Metallgeld eingelöst wird. Auch werden so die Urkunden genannt, welche Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html