[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Kanzelleylehen, des -s, plur. ut nom. sing ein schriftsässiges Lehen, welches vor der Lehenskanzelley beliehen wird; zum Unterschiede von Amtslehen, Afterlehen u.s.f. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_0_326