Kampfmittelfreiheit Bedeutung

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Kampfmittelfreiheit

Kampfmittelfreiheit Logo #42834Auch: freie Kampfmittewahl. Die Freiheit der Kampfmittelwahl ist ein Ausfluß aus der in Art. 9 Abs. 3 GG garantierten Tarifautonomie. Sie ist notwendig zu Erhaltung und Sicherung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie (Däubler/Bieback, Arbeitskampfrecht,Rn. 318). Allerdings wird die Freiheit der Kampfmittelwahl durch ihre, der Tarifautonomie ...
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