
Kaffeesteuer: Kaffee (Coffea); Sprosse mit Blüten und Früchten, (unten) geröstete Kaffeebohne Kạffeesteuer, Verbrauchsteuer auf die Herstellung oder Einfuhr von Röstkaffee (2,19 €/kg) sowie Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Kaffee (4,78 €/kg). Das Steueraufkommen...
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Die Kaffeesteuer ist eine dem Bund zufließende spezielle Verbrauchsteuer. Rohkaffee, Röstkaffee, Kaffeeauszüge und Kaffeeessenzen gehören zu den Steuerobjekten der Kaffeesteuer. Die Kaffeesteuer für Rohkaffee wird als Einfuhrsteuer ausgestaltet, da dieser stets eingeführt wird. Der Importeur gilt bei der Kaffeesteuer ...
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Verbrauchsteuer, die in Deutschland neben dem Kaffeezoll auf die Einfuhr von Kaffee-Fertigprodukten erhoben wird. Die Kaffeesteuer ist eine Bundessteuer; Aufkommen pro Jahr: rund 1 Mrd. Euro.
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