
Der sogenannte Kaffeeerlass (oder Kaffee-Erlass) wurde am 16. Februar 2005 vom deutschen Bundesministerium der Finanzen herausgegeben. Es handelt sich um eine verwaltungsinterne Vorschrift (Aktenzeichen Z B1 – P 1011-9/04) zur Regelung der Korruptionsvorsorge, die für alle Beschäftigten der Bundeszoll- und Bundesfinanzverwaltung gilt. Neb...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kaffeeerlass
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