Die KESt gibt es in drei Ausprägungen: die KESt I auf inländische Dividendenerträge. Sie ist eine echte Quellensteuer und daher auf ausländische Quellen nicht anzuwenden; die KESt II auf Einlagezinsen inländischer Banken und auf Zinsen sog. Forderungswertpapiere. Sie ist dann eine Quellensteuer, wenn die Quelle der Zinsen die inländische Bank... Gefunden auf https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A