[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Jägerrecht, des -es, plur. die -e, was einem Jäger gebühret, in Ansehen dessen recht und billig ist, in einigen einzelnen Fällen. 1) Das Schießgeld, oder dasjenige Geld, welches dem Jäger für ein erlegtes Wild gebühret. 2) Derjenige Theil eines gefälleten Hirsches, Thieres oder R...
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Jägerrecht , der Anteil, welcher den Jagdbeamten nach altem Gebrauch am erlegten Wild zusteht; dahin gehören vom Aufbruch das Geräusch (s. d.) sowie das Darmfeist, dagegen gewöhnlich nicht die Mörbraten.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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