
Justizhoheit, die Staatsgewalt, soweit sie sich auf die Gerichtsbarkeit bezieht. In Deutschland hat der Bund die Befugnis zur gesetzlichen Regelung der Gerichtsverfassung und des gerichtlichen Verfahrens.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Justizhoheit wir das dem Staat obliegende Hoheitsrecht zur Ausübung der Rechtsprechung bezeichnet.
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https://www.lexexakt.de/glossar/justizhoheit.php

Justizhoheit , die Staatsgewalt, insofern sich dieselbe auf die Rechtspflege, die bürgerliche (Ziviljustizhoheit) wie die strafende (Kriminaljustizhoheit), bezieht. Der moderne Staat erkennt die Unabhängigkeit der Gerichte in ihrer Rechtsprechung von dem Einfluß der Staatsgewalt an. Dies schließt jedoch nicht aus, daß die Staatsregierung bei d...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

die auf dem Gebiete der Rechtspflege sich äußernde Staatsgewalt, die insbesondere das Recht umfaßt, über die Ordnung und Ausübung der Rechtspflege zu befinden. Sie steht für die Schutzgebiete mit den Beschränkungen, welche aus dem SchGG. und den darin angezogenen Vorschriften des KonsGG. folgen, a...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard

Gerichtsbarkeit, Rechtspflege und Rechtsprechung als staatliche Hoheitsrechte oder „Teile“ der Staatsgewalt.
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https://www.wissen.de//lexikon/justizhoheit
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