
Justitiarius (lat.), bei den frühern Patrimonialgerichten Bezeichnung für die Gerichtshalter, Gerichtsverwalter; auch für das rechtskundige Mitglied einer Verwaltungsbehörde, den Rechtsbeistand einer kaufmännischen Korporation, einer Handelsgesellschaft, einer Bank etc.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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