
Jus Aelianum (lat.), das älteste Rechtsbuch der Römer, im 6. Jahrh. v. Chr. von Sextus Älius Catus verfaßt; auch Tripertita (wegen seiner drei Teile) genannt. Das J. enthielt insbesondere die wichtigsten Bestimmungen der Gesetze der zwölf Tafeln.
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.