
Als Judiz oder Judizium (lat. judicium Urteil, iudicare Recht sprechen) bezeichnet man die Urteilskraft, das Rechtsempfinden eines Juristen. Früher stand der Begriff Judizium auch für Rechtspflege. Insbesondere ein Richter benötigt ein gutes Judiz, also die Fähigkeit, schnell die entscheidungserheblichen Tatsachen zu erkennen und die richtige ...
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Mit Judiz wir das Rechtsgefühl eines Juristen bezeichnet. Von einem geschulten Judiz spricht man, wenn ein Jurist gefühlsmäßig Entscheidungen trifft, die sich mit der Rechtslage decken.
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Judiz (lat. judicium), Urteil, Urteilsvermögen; Urteilsspruch, Gericht; judizial, gerichtlich; judiziär, auf das Gericht bezüglich, von der Beurteilung abhängig; judizieren, urteilen, aburteilen; judiziös, urteilsfähig, scharfsinnig, sinnreich.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Urteil, richterliches Urteilsvermögen.
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