
Judenzins hat zwei unterschiedliche Bedeutungen: Einerseits handelte es sich um die Schutzabgabe (Judenregal), welche Juden an die christliche Obrigkeit zu entrichten hatten; auch die in unregelmäßigen Abständen erfolgende behördliche Konfiskation jüdischen Eigentums unter gleichzeitiger Vertreibung jüdischer Gemeinden wurde „Judenzins“ ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Judenzins
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Judenzins, des -s, plur. inus. derjenige Zins, welcher den Juden von verborgtem Gelde zu nehmen erlaubt, und an den meisten Orten durch die Gesetze bestimmt ist.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_5_0_321
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