
Jahresarbeitsverdienst, im Kalenderjahr bezogenes Entgelt eines Arbeitnehmers; besonders steuer- und sozialversicherungsrechtlich bedeutsam, da häufig Bemessungsgrundlage für Beiträge und Leistungen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

der jährliche Bruttoentgeltsbetrag, bei dessen Überschreitung in der sozialen Krankenversicherung Versicherungsfreiheit für Angestellte eintritt. In der Unfallversicherung ist der Jahresarbeitsverdienst Grundlage für die Berechnung der Barleistungen.
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https://www.wissen.de//lexikon/jahresarbeitsverdienst
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