
Für Banken i. S. v. § 1 Abs. 1 KWG übernimmt § 340a HGB die für grosse Kapitalgesellschaft en massg. Aufstellungsvorschriften ohne Rücksicht auf tatsächl. Grösse und Rechtsform . Von Banken in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft sind die Jahresabschlussunterlagen zunächst im (elektronischen) Bundesanzeiger zu veröffentlichen (Bundes......
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