
Zu spez. für Bankjahresabschlüsse geltenden Vorschriften zählen auch die besonderen gesetzlichen Vorschriften über die Jahresabschlussprüfung bei Banken . Der hierfür grundlegende § 340 k HGB legt fest, dass 1. grunds. alle Banken, unabhängig von ihrer Grösse, ihren Jahresabschluss , den Lagebericht sowie die Anlage zur Bilanz nach § 2......
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