
Unter Interzelebration versteht man im weitesten Sinn die gemeinsame Feier eines Gottesdienstes durch Geistliche verschiedener Konfession. Das römisch-katholische Kirchenrecht und das katholische Ostkirchenrecht verbieten die Interzelebration (CIC, can. 908 und CCEO, can. 702). Papst Johannes Paul II. hat in der Enzyklika Ecclesia de Eucharistia ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Interzelebration
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