
Interimistikum (neulat., auch Provisorium), vorläufige amtliche Anordnung, vorläufige Verwaltung eines Amtes; gerichtliche Verfügung, wodurch das Verhältnis des streitigen Gegenstandes während der Dauer des über ihn entstandenen Prozesses einstweilen bis zur Entscheidung festgestellt wird (s. Einstweilige Verfügungen).
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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