
(Hinterland) sind Gebiete, die beteiligte, sie nicht beherrschende Staaten einem von ihnen durch völkerrechtliches Abkommen zur Begründung der Staatsgewalt vorbehalten haben. In dem Abkommen verpflichtet sich der andere Teil, sich jeder zur Kolonialherrschaft führenden Handlung zu enthalten und den ...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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