
Interẹssengemeinschaft, Abkürzung I. G., im weiteren Sinn vertraglicher Zusammenschluss mehrerer Personen oder Unternehmen zur Wahrung gleichartiger, meist wirtschaftlicher Interessen; im engeren Sinn Gewinngemeinschaft: Verbindung von Unternehmen, die rechtlich selbstständig bleiben, deren ...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Vertragliche Vereinbarung zwischen mehreren natürlichen oder juristischen Personen zur Wahrung meist wirtschaftlicher Interessen.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42257

Mit Interessengemeinschaft wird eine als Innengesellschaft geführte BGB-Gesellschaft bezeichnet. Die Interessengemeinschaft ist häufig eine Gewinngemeinschaft verschiedener Unternehmen, mit dem Zweck Gewinne und Verluste zusammenzurechnen und zu verteilen. Sie dient oft als Vorstufe zur Fusion.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/interessengemeinschaft.php

vertraglicher Zusammenschluss mehrerer rechtlich selbständiger Unternehmen zur Verfolgung bestimmter Interessen, häufig zu einer Gewinngemeinschaft. Der gemeinsame Reingewinn wird nach einem Schlüssel (nach Kapitalbeteiligung oder Umsatzquote) an die angeschlossenen Unternehmen verteilt.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/interessengemeinschaft
Keine exakte Übereinkunft gefunden.