
Instrumentalfunktion ist ein Begriff der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre, der besagt, dass Unternehmen nicht zum Selbstzweck existieren, sondern Hilfsmittel zur Erreichung von Zielen sind. Träger dieser Ziele können verschiedene Interessensgruppen sein, wie zum Beispiel: Unternehmenseigentümer, Arbeitnehmer, Kunden, Gewerkschaften, Kapital...
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