
Das Institutionensystem ist ein Gliederungssystem des allgemeinen Privatrechts. Es teilt das Privatrecht in zwei große Sachbereiche ein: in das Personenrecht und das Sachenrecht. Zum Personenrecht gehören das heutige Personen- und Familienrecht, zum Sachenrecht das Sachenrecht im heutigen Sinne, das Erbrecht und das Schuldrecht. Das System geht ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Institutionensystem

ist das im späten Naturrecht (Pufendorf, Dabelow, Nettelbladt)
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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