
Der Titel Inspektor (lat. inspector = Beschauer) ist eine Amtsbezeichnung für einen Beamten des gehobenen Dienstes in Deutschland und für einen Exekutivbeamten in Österreich. == Deutschland == Inspektor ist in Deutschland − abgesehen von einem älteren und allgemeineren Gebrauch, etwa für „Gutsverwalter“ (s. bei Fritz Reuter) − eine Di...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Inspektor

Inspẹktor , Beamtenrecht: Amtsbezeichnung für einen Beamten im gehobenen Dienst.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Der Inspektor ist eine Person, die Inspektionen durchführt. - 21722/2004-11-06 Zu diesem Begriff gehörende Datenbankseiten Inspektion (Prüfung) Akzidentelle Kontaminierung (auch: Zufällige Kontaminierung) Überregional tätige QM-Berater (Überregional tätige QM-Berater) Alternative Schreibwe...
Gefunden auf
https://www.quality.de/qm-lexikon/

Aufseher, Aufsichtsperson; in Deutschland: in der öffentlichen Verwaltung Eingangsamt im gehobenen Dienst, z. B. Regierungs-Inspektor.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/inspektor
Keine exakte Übereinkunft gefunden.