
Von der Insolvenzfähigkeit eines Schuldners spricht man, wenn über sein Vermögen grundsätzlich die Insolvenz eröffnet werden kann. Insolvenzfähig sind alle natürliche Personen, alle juristischen Personen und die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Partnerschaftsgesellschaft, die Gesellschaft bürgerlichen Re...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/insolvenzfaehigkeit.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.