
Einzugs-, Prokura- oder Vollmachtsindossament Indossament, das den Vermerk «Wert zum Einzug» oder ähnliche Bemerkungen enthält und einen Bevollmächtigten (meist eine Bank) autorisiert, den Wechsel einzuziehen. Der Bevollmächtigte wird jedoch nicht Eigentümer und haftet daher auch nicht aus dem Wechs...
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Einzugs-, Prokura - oder Vollmachtsindossament Indossament , das den Vermerk «Wert zum Einzug» oder ähnliche Bemerkungen enthält und einen Bevollmächtigten (meist eine Bank) autorisiert, den Wechsel einzuziehen. Der Bevollmächtigte wird jedoch nicht Eigentümer und haftet daher auch nicht aus dem Wechsel . Eine Weiterübertragung des Wechsel....
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ein Indossament mit dem Vermerk: „Wert zur Einziehung“, „zum Inkasso“, „in Prokura“; ein Vollmachtsindossament, das den Indossatar mit Urkundenübergabe zur selbständigen Wahrnehmung aller Rechte aus dem Orderpapier (z. B. Wechsel) im Namen des Indossanten berechtigt.
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