
Ein I. betreibt, wer sich gewerbsmäßig mit der Einziehung fremder oder zur Einziehung abgetretener Forderungen befasst (sog. Inkassozession, s. Abtretung). Die Aufnahme des Betriebs ist nach § 14 GewO anzeigepflichtig, unterliegt aber außerdem als geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenhei...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/I/Inkassobuero.htm

Unter Inkasso versteht man das Eintreiben fälliger finanzieller Forderungen. Ein Inkassobüro ist ein Unternehmen, das ausstehende finanzielle Forderungen gegenüber anderen Betrieben oder Privatleuten geltend macht. Gegen eine Provision treibt das Inkassobüro im Namen des Auftragg...
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Das gewerbsmäßige Einziehen von Forderungen bei Schuldnern. Ein Inkassobüro zieht im Namen Dritter (hier der Gläubiger) die Forderungen bei den Schuldnern ein. Der Betrieb eines Inkassobüros ist in Deutschland erlaubnispflichtig.
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