
Die Injunktion (lateinisch iniunctio: Einschärfung, Vorschrift, gerichtliche Auflage) bezeichnet in allgemeiner Bedeutung einen Befehl oder einen Auftrag „wodurch einem etwas injungiert, d. h. eingeschärft, zur Pflicht gemacht wird.“ ==Injunktion in der Naturwissenschaft== Injunktion bezeichnet einen naturwissenschaftlichen Gegenstandsbereic...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Injunktion

Injunktion (lat.), Befehl, Auftrag, wodurch einem etwas injungiert, d. h. eingeschärft, zur Pflicht gemacht, wird.
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in der Logik die Verbindung von Aussagen durch „weder – noch“ bzw. durch die zusammenfassenden Partikel „kein“.
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