
Beschränkung des Inhalts einer Regelung in Abgrenzung zur Nebenbestimmung zum VA. Bei einer Inhaltsbestimmung ist diese so eng mit der Hauptregelung des Verwaltungsaktes verbunden, dass die Hauptregelung ohne die Inhaltsbestimmung völlig sinnlos wäre. Inhaltsbestimmung zur Baugenehmigung wäre z.B. die genaue Bezeichnung der zu b...
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