
Das Indigenat (Eingeborensein, Staatsangehörigkeit, Ortsangehörigkeit, Heimatrecht, vom lateinischen indigena „Eingeborener“) ist die Zugehörigkeit zu einem Gemeinwesen (Gemeinde, Staat). Im Falle des Adels war es die Verleihung der Staatsbürgerschaft an einen ausländischen Adligen und zugleich die Anerkennung seiner Adelswürde samt Aufn...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Indigenat
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Indigenat, des -es, plur. inus. aus dem mittlern Lat. Indigenatus, die Eigenschaft, da jemand in einem Lande geboren, in demselben einheimisch ist, und das Recht, welches ihm aus dieser Eigenschaft in Rücksicht auf die fremden zufließet; das Einzöglingsrecht, Bürgerrecht.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_4_0_91

(Inkolat, Landmannschaft): Die durch Geburt oder förmliche Aufnahme erworbene Zugehörigkeit zum Herren- oder Ritterstand in den österreichischen und böhmischen Ländern. Mit der Verleihung des Inkolats war Befähigung zur Ausübung bestimmter öffentlich- bzw. privatrechtlicher Rechte verknüpft (Fähigkeit zum Erwerb landtäflicher Güter, zur...
Gefunden auf
https://www.adelsrecht.de/Lexikon/IJ/Inkolat/inkolat.html

Indigenat das, früher Untertanschaft, Staats-, auch Ortsangehörigkeit, Heimatrecht, Gemeinderecht. Die Verfassung des Norddeutschen Bundes (1867) und die Reichsverfassung von 1871 führten das gemeinsame Indigenat ein, das heißt das Recht jedes Staatsangehörigen eines deutschen Einzelstaats, in a...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Staatsangehörigkeit
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42227

Indigenat (lat.), s. v. w. Heimatsrecht, Staatsbürgerrecht, d. h. die Summe der Rechte, welche dem Staatsangehörigen als solchem zustehen (s. Staatsangehörigkeit). In zusammengesetzten Staaten findet sich neben dem I. des Einzelstaats (Landesindigenat) noch ein sogen. Bundesindigenat (s. d.).
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

s. Staatsangehörigkeit.
Gefunden auf
https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard

Bürger-, Heimatrecht, Staatsangehörigkeit (vor allem im Verhältnis von Gliedstaaten zum Gesamtstaat in Bundesstaaten); die Gleichbehandlung der Angehörigen von Gliedstaaten im Bundesstaat.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/indigenat
Keine exakte Übereinkunft gefunden.