
Das Immutabilitätsprinzip folgt aus dem Legalitätsprinzip. Danach kann die öffentliche Klage von der Staatsanwaltschaft nicht mehr zurückgenommen werden, wenn das beschließende Gericht das Hauptverfahren eröffnet hat (§ 156 StPO). ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Immutabilitätsprinzip

Immutabilitätsprinzip , der in § 156 StPO ausgesprochene Grundsatz, dass die erhobene öffentliche Klage nach Erlass des Eröffnungsbeschlusses (Eröffnungsverfahren) nicht mehr zurückgenommen werden kann.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Grundsatz im Strafprozessrecht, demzufolge die öffentliche Klage (Anklage) durch die Staatsanwaltschaft nach Eröffnung des Hauptverfahrens nicht mehr zurückgenommen werden kann (§ 156 StPO); Ausnahmen bei Auslands- und Staatsschutzdelikten.
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https://www.wissen.de//lexikon/immutabilitaetsprinzip
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