
Die Forstbehörde ist für den Waldeigentümer der erste Ansprechpartner, wenn anlagenbezogene Immissionsschäden vermutet werden. Bei bereits genehmigten Anlagen ist es für den Waldeigentümer und die Behörde u.a. wegen der im Forstgesetz festgeschriebenenwirtschaftlichen Interessensabwägung schwierig, auf der Grundlage des Forstgesetzes in die...
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https://bfw.ac.at/rz/wlv.lexikon?keywin=2726
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