Immaterialgüterrechte Bedeutung

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Immaterialgüterrechte

Immaterialgüterrechte Logo #42134Immaterialgüterrechte, Rechte an unkörperlichen Gütern mit selbstständigem Vermögenswert, z. B. Urheber-, Patent-, Markenrecht; deckt sich auch mit dem Begriff »geistiges Eigentum«.
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