Ignorantia legis non excusat Bedeutung

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Ignorantia legis non excusat

Ignorantia legis non excusat Logo #42000 ignorantia legis non excusat bezeichnet einen Irrtum über das Bestehen oder den Inhalt einer Rechtsnorm. Im strafrechtlichen Zusammenhang geht es dabei insbesondere um den sogenannten Verbotsirrtum, also die Unkenntnis der Rechtswidrigkeit bzw. Strafbarkeit eigenen Verhaltens. Im Unterschied zu einem Irrtum über die tatsächlichen Verhältnisse ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Ignorantia_legis_non_excusat
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