
Falls also z. B. eine Partei 50 von insgesamt 100 Stimmen hat und insgesamt drei Sitze zu vergeben sind, hat sie einen Idealanspruch von 1,5 Abgeordneten. In der Praxis kann man natürlich nur ganze Sitze vergeben, muss sich also eines Sitzzuteilungsverfahrens bedienen. ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Idealanspruch

Der Idealanspruch einer Partei bei einer Verhältniswahl sind so viele Mandatsbruchteile, dass deren Anteil an den zu vergebenden Mandaten exakt dem Anteil der Partei an den zu berücksichtigenden Stimmen entspricht.
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https://www.wahlrecht.de/lexikon/index.html
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