
Spanisch für `ungültig` als Lochung von argentinischen Freimarken 1892-1925, die zu Verrechnungszwecken dienten wie z. B. Bezahlung einer Zeitungsbeförderung oder von Postschließfachgebühren. Die Durchlochung erfolgte so, daß jede Marke von mehreren Buchstaben oder Teilen derselben getroffen wurde.
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