
Hypothekenbanken , die bei Inkrafttreten des - heute nicht mehr geltenden - Hypothekenbankgesetzes 1898 schon bestanden und lt. Satzung Geschäfte in weiterem Umfang betrieb en, als es den grunds. dem Spezialitätenprinzip ( Spezialbanken ) unterliegenden reinen Hypothekenbanken zulässig ist, durften dies auch weiter (gemischte Hypothekenbanken .....
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/hypothekenbank-erweiterter-geschae
Keine exakte Übereinkunft gefunden.