[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Honigzins, des -es, plur. inus. der Zins, d. i. die jährliche Abgabe, welche in Honig entrichtet, oder von dem erbaueten Honige gegeben wird; an einigen Orten die Honiggülte. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_3_3266